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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 15. September 2026

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Beluntor (Inhaber: [Inhaber], Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main) und Auftraggebern für die Pflege von Aquarien und Gartenteichen.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Pflege- und Wartungsleistungen, die Beluntor für private und gewerbliche Auftraggeber erbringt.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Beluntor stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die die Leistung zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch Beluntor zustande.

2.2 Angebote von Beluntor sind freibleibend und unverbindlich bis zur Auftragsbestätigung.

2.3 Das Erstgespräch vor Ort ist kostenlos und begründet noch kein Vertragsverhältnis.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung.

3.2 Standardleistungen umfassen: Wasserwechsel mit Mulmsauger, Filterreinigung und Medienwechsel, Algenkontrolle, Sichtprüfung des Fischbestands, Pflanzenpflege und Düngung sowie Nachbesatz bei Bedarf.

3.3 Für Gartenteiche umfasst die Leistung saisonale Betreuung (Frühjahrsstart und Wintervorbereitung) nach gesonderter Vereinbarung.

3.4 Tierärztliche Diagnosen oder medikamentöse Behandlungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

3.5 Beluntor verkauft keine Aquarien, baut keine Teiche und vermittelt keine Produkte auf Provisionsbasis.

§ 4 Vergütung und Abrechnung

4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.

4.2 Verbrauchsmaterial (Filtermedien, Pflanzen, Wirbellose, Düngemittel) wird zum Einkaufspreis ohne Aufschlag weiterberechnet.

4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Beluntor zum vereinbarten Termin Zugang zur Anlage erhält.

5.2 Bekannte Probleme (Krankheitsausbrüche, technische Defekte) sind Beluntor unverzüglich mitzuteilen.

5.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der technischen Ausstattung (Pumpen, Heizung, Beleuchtung).

§ 6 Haftung

6.1 Beluntor haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden, unbeschränkt.

6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Beluntor nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

6.3 Für den natürlichen Tod von Tieren oder das Absterben von Pflanzen aus nicht pflegebedingten Ursachen übernimmt Beluntor keine Haftung.

6.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7 Kündigung

7.1 Dauerpflegeverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3 Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB, sofern die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.

§ 8 Datenschutz

8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung unter Beluntor.sbs/privacy.html und den Vorgaben der DSGVO sowie des BDSG.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Frankfurt am Main.

9.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Beluntor Beluntor

Beluntor ist ein Einmannbetrieb im Raum Bonn und Köln, der Aquarien und Gartenteiche regelmäßig pflegt.

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